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title: "Richtlinien für die Bereitstellung von Inhalten auf Facebook und Instagram (H&S Core)"
description: "**Welche Inhalte sind für die Bereitstellung geeignet?** Zulässige Inhalte müssen sein: 1. **Authentische Musik**: Originalmusik, die dem Rechteinhaber gehört oder von ihm kontrolliert wird. 2. **Eigenständig und einzigartig**: Aufnahmen, die sich ausreichend voneinander unterscheiden und keine bestehenden Werke imitieren oder kopieren. 3. **Ordnungsgemäß…"
url: "https://hs-music.de/help/richtlinien-fuer-die-bereitstellung-von-inhalten-auf-facebook-und-instagram-hs-core/"
updated: "2026-05-27"
category: Einreichung und Prozesse / Richtlinien zur Veröffentlichung
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# Richtlinien für die Bereitstellung von Inhalten auf Facebook und Instagram (H&S Core)

**Welche Inhalte sind für die Bereitstellung geeignet?**

Zulässige Inhalte müssen sein:

1. **Authentische Musik**: Originalmusik, die dem Rechteinhaber gehört oder von ihm kontrolliert wird.

2. **Eigenständig und einzigartig**: Aufnahmen, die sich ausreichend voneinander unterscheiden und keine bestehenden Werke imitieren oder kopieren.

3. **Ordnungsgemäß lizenziert**: Musik, die mit der richtigen Lizenz und den richtigen Rechten erstellt wurde und frei von unbefugter Verwendung anderer Werke ist.

**Welche Inhalte sind NICHT zulässig?**

Meta klassifiziert Folgendes als nicht zur Bereitstellung geeignet:

**1. ****Inhalte, die keine Musik sind**

• **Soundeffekte (SFX)**: Audio ohne melodischen oder harmonischen Inhalt, wie Umgebungsgeräusche oder mechanische Geräusche.

• **Gesprochenes Wort oder Sprache**: Aufnahmen, die ausschließlich aus Stimme oder Dialog ohne Melodie bestehen (z. B. Hörbücher, Reden).

• **Podcasts, Radiosendungen und Albumkommentare**: Aufgezeichnete Interviews, Beschreibungen oder nicht-musikalische Programme.

**2. Nicht autorisierte oder unzulässige Musik**

• **Sound-a-Likes**: Aufnahmen, die urheberrechtlich geschützte Werke imitieren und Zuhörer über ihren Ursprung in die Irre führen sollen.

• **Unzulässige Titel**: Musik, die ohne Genehmigung Abschnitte bestehender Titel verwendet (z. B. verlangsamt, beschleunigt, gesampelt).

• **Nicht autorisierte DJ- und Extended-Mixes**: Kompilationen oder Remixe mehrerer Titel ohne entsprechende Lizenz.

**3. Musik, die nicht zur Monetarisierung geeignet ist**

• **Musik aus der Produktionsbibliothek**: Stock-Musik oder lizenzfreie Titel, die für die Verwendung in Medien erstellt wurden (z. B. Hintergrundmusik für Videos).

• **Gemeinfreie Werke**: Aufnahmen von Kompositionen, deren Urheberrechte abgelaufen sind und die uneingeschränkt verwendet werden können.

• **Unzureichend unterscheidbare Aufnahmen**: Musik, die von bestehenden legitimen Titeln nicht zu unterscheiden ist.

• **Ambient-/Meditations-/Schlafmusik**: Klanglandschaften oder Soundeffekte mit minimaler Melodie, normalerweise als Hintergrundmusik verwendet.

• **Karaoke-Tracks**: Backing-Tracks beliebter Songs, die von einem anderen Rechteinhaber nachgespielt wurden, ausgenommen lizenzierte Instrumentalversionen.

**So stellst du sicher, dass dein Inhalt zulässig ist:**

1. **Eigentumsrechte überprüfen**: Stelle sicher, dass du über die vollständigen Rechte zur Verbreitung deiner Musik verfügst.

2. **Kopieren vermeiden**: Sende keine Tracks, die bestehende urheberrechtlich geschützte Werke imitieren oder von ihnen übernehmen, ohne entsprechende Genehmigung.

3. **Geben Sie die richtigen Metadaten an**: Sende genaue und vollständige Metadaten, um zu vermeiden, dass Inhalte markiert werden.
